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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein
Die club klassik – Vienna Music Society (folgend „Verein“) ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der klassischen Musik. Es gelten die jeweils aktuell eingereichten Vereinsstatuten. Die Vereinsstatuen werden auf Nachfrage digital versendet.

 

Mitgliedschaft im Sinne des Vereines

Der Vertrag zur Mitgliedschaft im Sinne des Vereins kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Verein in Textform (z.B. E-Mail) zustande. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Verein frei, jedes Angebot einer Person zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Anmeldungen ist die Mitgliedsgebühr innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch auf Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils mit dem ersten des Folgemonats und endet nach zwölf Monaten. Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsbeitrag nicht refundierbar. Der Austritt ist mit Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich möglich.

 

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich in EURO. Sie verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen.

 

Mitgliedschaftskarte

Die Mitgliedschaftskarte wird einmal im Jahr kostenlos an die Mitglieder versandt. Bei Verlust kann diese Karte mit einem Kostenbeitrag von € 25 nochmals ausgestellt und zugesandt werden.
Die Mitgliedschaftskarte muss bei Einkäufen bei Kooperationspartner vorgezeigt werden, um Vorzugspreise zu erhalten.

 

Führungen

Die geplanten Führungen durch die Räumlichkeiten des radio klassik Stephansdom werden von der Vereinsführung terminisiert und zeitgerecht an die Mitglieder kommuniziert. Da die Räumlichkeiten des Radios rund um die Uhr genutzt werden, kann es vorkommen, dass gewisse Räumlichkeiten aufgrund von Aufnahmetätigkeiten nicht gezeigt werden können.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Räumlichkeiten nicht barrierefrei sind. Das Mitbringen von Hunden bzw. jeglicher Art von Haustieren in die Räumlichkeiten des radio klassik Stephansdom untersagt. Ausgenommen sind Blinden- bzw. Behinderten- Partnerhunde.

 

Spotify Playlist

Der Verein stellt einen kostenlosen Zugriff auf eine eigene Playlist auf der Musik-Streaming-Plattform Spotify den Mitgliedern zur Verfügung. Die Mitglieder sind für die Installation, Bedienung und vor allem für die Bezahlung des Streaming-Dienstes selbst verantwortlich und halten diesbezüglich den Verein schad- und klaglos.

 

Ermäßigungen bei Gramola

Die Ermäßigung bei dem Kooperationspartner Gramola ermöglicht den Mitgliedern des Vereins einen Rabatt von 10 % auf deren Einkauf vor Ort. Dieser Rabatt kann nicht mit anderen Aktionen von Gramola kombiniert werden. Hierfür ist die Weitergabe der Mitgliedsdaten (vor allem Vor,- und Nachname, Adresse, Email-Adresse) sowie die Kundennummer der Mitgliedskarte unabdingbar.

Sollte sich die Anschrift der Mitglieder ändern, obliegt es den Mitgliedern die jeweils aktuelle Anschrift dem Verein mitzuteilen. Sollte die Zustelladresse außerhalb von Österreichs liegen, obliegt es dem Verein für die Zusendung ein zusätzliches Porto einzuheben.

 

Jahresabo magazin klassik

Das magazin klassik wird viermal pro Jahr an die Mitglieder durch den Kooperationspartner radio klassik Stephansdom versendet. Aufgrund dessen, werden die Adressen der Mitglieder an den Kooperationspartner radio klassik stephansdom weitergegeben. Sollte sich die Anschrift der Mitglieder ändern, obliegt es den Mitgliedern die jeweils aktuelle Anschrift dem Verein mitzuteilen. Sollte die Zustelladresse außerhalb von Kontinentaleuropa liegen, obliegt es dem Verein für die Zusendung ein zusätzliches Porto einzuheben.

 

Förderkonzerte / Talks / Vorträge

Förderkonzerte, Talks und Vorträge sind Veranstaltungen, die der Verein selbst veranstaltet. Diese werden auf der Website und div. Werbematerialien des Vereins angekündigt und beworben. Die Auswahl der Termine, Programme, Inhalte, Örtlichkeiten und beteiligten Künstler:Innen, Vortragende sind dem Vorstand des Vereines vorbehalten. Sollten aufgrund unverschuldeter Ereignisse Termine, Programme, Inhalte und oder Künstler:innen geändert werden, ist dies kein Grund für einen Rechtsanspruch auf Ersatz und oder Stornierung.

Die Kartenzuteilung zu diesen Veranstaltungen obliegt dem Verein und richtet sich nach den Mitgliedschaften der Interessenten.

Wenn die angemeldeten Mitglieder Widererwarten nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sollen die angemeldeten Personen so früh wie möglich Bescheid geben, da die Personen auf der Warteliste nachrutschen können.

Gekaufte Tickets für die Veranstaltungen können zehn Tage vor Konzertbeginn kostenfrei storniert werden, der Verein refundiert 100% der Kosten. Stornierungen zwischen zehn Tagen und drei Tagen vor den Veranstaltungen werden vom Verein zu 50% refundiert. Drei Tage vor den Veranstaltungen werden die Ticketpreise bei Stornierung nicht mehr refundiert.

 

Subskriptions-CDs

Subskriptions-CDs sind spezielle CDs, die der Verein zu einem Sonderpreis den Mitgliedern zum Kauf anbietet. Die Auswahl und die Auflage der Verfügbarkeiten dieser CD’s obliegt dem Verein und es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Club klassik Konzertreisen

Club klassik Konzertreisen werden vom Verein organisiert. Die Kosten für die Teilnahme übernehmen jeweils die Teilnehmer. Die Kosten der Reise müssen vom Teilnehmer innerhalb von zehn Werktagen überwiesen werden, ansonsten verliert der Teilnehmer den Anspruch auf Teilnahme.

Bei Teilnahme an solchen Konzertreisen akzeptiert der Teilnehmer die Stornobedingungen der jeweils engagierten Subunternehmer und die Kosten bei Stornierungen können vom Verein auf die Teilnehmer weitergegeben werden.

Änderungen der Reiseinhalte sind dem Verein vorbehalten.

 

Art und Umfang der Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Internet oder auf Werbematerialien In den Reiseleistungen enthalten sind Verpflegung, sofern angegeben, ausgenommen Trinkgelder, und im Reiseablauf enthaltene Ausflüge, soweit sie nicht als fakultativ gekennzeichnet sind.

Kosten für Leistungen, welche nicht als im Preis enthaltene Reiseleistungen gekennzeichnet sind, sind zusätzlich zu bezahlen. Etwaige für die Einreise oder der am Reiseort geltenden behördlichen Vorgaben (z.B. im Zusammenhang mit dem Corona-Virus) entstehenden Kosten, wie etwa für Antigen- oder PCR-Tests, sind im Reisepreis nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu tragen.

Der Verein behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis einseitig nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,

b) Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.


Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Der Verein wird in einem solchen Fall den Teilnehmern rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der Teilnehmer nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

 

Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Verein. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Verein anstelle des weggefallenen Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Verein kann hierzu angemessene Entschädigungspauschalen festlegen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen für den Verein und dem zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Die Entschädigungspauschalen des Vereins berechnen sich je nach Rücktrittszeitpunkt und in Abhängigkeit der gewählten Reiseleistung pro Teilnehmer in Prozenten des Reisepreises in der Regel wie folgt:

50 % des Reisepreises ab dem 21. Tag vor Reisebeginn,

80 % des Reisepreises ab dem 14. Tag vor Reisebeginn,

90 % des Reisepreises ab 4. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise

 

Der Verein kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen
vom Vertrag zurücktreten:

a) Die für die Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht

b) Der Verein ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung der Umsetzung gehindert; in diesem Fall hat der Verein den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

 

Konzeptentwicklung
Das Mitglied (Company Club Member) ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. des Vereins nur für die nach dem Projekt vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Die Weitergabe von Unterlagen, im Ganzen oder in Teilen, Vervielfältigungen, Nachbildungen oder sonstige Verwertung sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vereins zulässig.

 

Aufnahmen / Dokumentation

Der Verein ist berechtigt, die organisierten Veranstaltungen video- und audiotechnisch aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche gegen den Verein ist Wien.

 

Schlussbestimmungen

Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen dennoch. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene, die alle Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Anstelle dieser AGB treten die jeweils neuen AGB des Vereins in Kraft, sofern diese den Mitgliedern schriftlich übermittelt werden. Die Mitglieder des Vereins haben das Recht, nach Zugang der jeweils neuen AGBs des Vereins, den bestehenden Vertrag mit dem Verein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hierfür 14 Tage (Datum der digitalen Zustellung).

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